Hier ein kleiner Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz, dass die Grundpflichten der Arbeitgebers regelt. Eine richtige Beleuchtung für den jeweiligen Arbeitspltz zu stellen, ist eine direkte Folgerung aus dem Gesetz.

Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz bestimmt die relevanten Pflichten des Arbeitgebers wie folgt:

• Grundpflichten des Arbeitgebers (ArbSchG §3 (1))

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."

• Allgemeine Grundsätze (ArbSchG § 4)

1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden
und die bleibende Gefährdung so gering wie möglich gehalten wird;

2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;

3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen,

4. (..)



        -Arbeitsschutzgesetz--Arbeitsstättenverordnung--Bildschirmarbeitsplatzverordnung--Begriffe--DIN5035-