Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist ein Regelwerk zur ergonomisch richtigen Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes. Nicht nur die richtige Beleuchtung wird hier geregelt.
Allerding vermeidet die Verordnung spezielle technische Vorgaben zu machen. Welchen Weg zur optimalen Raumbeleuchtung der Planer oder der Anwender geht, ist allein ihm überlassen

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Ausführliche Kommentare zur der Arbeitsstättenverordnung fiinden Sie in der Studie.

 Die Bildschirmarbeitsverordnung gliedert sich

• in einen eher allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen, die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Organisation des täglichen Arbeitsablaufs und die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.

• und in einen Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen.

Im Hinblick auf die Beleuchtung sind folgende Bestimmungen von Bedeutung:

3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.“

"§4 Anforderungen an die Gestaltung

(1)  Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen des Anhangs und sonstiger Rechtsvorschriften entsprechen. "

Im Anhang wird unter der Rubrik "Arbeitsumgebung" für die Beleuchtung gefordert:

"15. Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden!“



-Bildschirmarbeitsplatzverordnung--Arbeitsstättenverordnung--Arbeitsschutzgesetz--Begriffe--DIN5035-