Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Einrichtung des Arbeitsplatztes für seine Mitarbeiter. Hier wir nicht nur die Beleuchtung sondern auch die Belüftung, die Raumtemperatunr die Größe und Anzahlk der Fenster usw. geregelt.

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Ausführliche Kommentare zur Arbeitsstättenverordnung finden Sie in der Studie.

Die Arbeitsstättenverordnung besteht aus 58 Paragraphen. §7 regelt die Beleuchtung am Arbeitsplatz:

          §7  Beleuchtung

(1) Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für

1.      Arbeitsräume, bei denen betriebstechnische Gründe eine Sichtverbindung nicht zulassen,

2.     Verkaufsräume sowie Schank- und Speiseräume in Gaststätten einschließlich der zugehörigen anderen Arbeitsräume, sofern die Räume vollständig unter Erdgleiche liegen,

3.      Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens 2 000 m2, sofern Oberlichter vorhanden sind.

(2) Lichtschalter müssen leicht zugänglich und selbstleuchtend sein. Sie müssen auch in der Nähe der Zu- und Ausgänge sowie längs der Verkehrswege angebracht sein. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zentral geschaltet wird. Selbstleuchtende Lichtschalter sind bei vorhandener Orientierungsbeleuchtung nicht erforderlich.

(3) Beleuchtungseinrichtungen in Arbeitsräumen und Verkehrswegen sind so anzuordnen und auszulegen, daß sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer ergeben können. Die Beleuchtung muß sich nach der Art der Sehaufgabe richten. Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung muß mindestens 15 Lux betragen.

(4) Sind auf Grund der Tätigkeit der Arbeitnehmer, der vorhandenen Betriebseinrichtungen oder sonstiger besonderer betrieblicher Verhältnisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren zu befürchten, muß eine Sicherheitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens eins vom Hundert der Allgemeinbeleuchtung, mindestens jedoch von einem Lux vorhanden sein.

 


        -Arbeitsstättenverordnung--Bildschirmarbeitsplatzverordnung--Arbeitsschutzgesetz--Begriffe--DIN5035-