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Die Studie untersuchte nun die
vorher genannten Beleuchtungsvarianten genauer. Der Direktbeleuchtung werden
deutliche Nachteile zugeschrieben. Zwar ist eine Gefährdung des Sehvermögens
nicht nachweisbar, aber vielmehr können körperliche und psychische Belastungen
auftreten. Augenbeschwerden wie Augenjucken, Augenbrennen o.ä. aber auch Fehl-
und Zwangshaltungen durch ungünstige Beleuchtung (Ausweichen von Schatten oder
Blendungen) sind Beispiele für körperliche Problematiken. Rasche Ermüdung,
Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche sind Beispiele für mögliche
psychischen Schädigungen. Durch das unbewusste Anpassen des Auges an
unterschiedliche Beleuchtungssituationen im Raum kommt es nachgewiesener Weise
zu solchen Problemen. |
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Auch das unterschiedliche Alter der Mitarbeiter muss beachtet werden. Mit zunehmenden Alter wir der Lichtbedarf höher. Das Kontrastsehen lässt auf natürliche Weise nach. So benötigt ein 60-jähriger Mitarbeiter etwa die doppelte Lichtstärke wie ein 20-jähriger. Diese Tatsache untermauert die Forderung der ArbStättV nach individuell anpassbaren Lichtverhältnissen am Arbeitsplatz. In einem Großraumbüro kann diese Individualisierung nur durch einzelne Tischleuchten am Arbeitsplatz und den Einsatz von einzel schaltbaren Stehleuchten realisiert werden. Dies natürlich auch in Einzelbüros. | ||||||||||||
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Die Folgerung aus der Studie
ergab die Empfehlung einen Raum nicht direkt, sondern mit einer indirekten oder
zumindest ein direkt/indirekten Beleuchtung auszustatten. Das beste Ergebnis
erziele man aber mit der 2-Komponenenten Beleuchtung aus Stehleuchte und
Schreibtischleuchte. |
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-Studie--Arbeitsplatzbeleuchtung--Bildschirmarbeitsplatz--Lichtplanung--Dekoratives Licht--Beleuchtungskonzepte- |
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