Die Studie untersuchte nun die vorher genannten Beleuchtungsvarianten genauer. Der Direktbeleuchtung werden deutliche Nachteile zugeschrieben. Zwar ist eine Gefährdung des Sehvermögens nicht nachweisbar, aber vielmehr können körperliche und psychische Belastungen auftreten. Augenbeschwerden wie Augenjucken, Augenbrennen o.ä. aber auch Fehl- und Zwangshaltungen durch ungünstige Beleuchtung (Ausweichen von Schatten oder Blendungen) sind Beispiele für körperliche Problematiken. Rasche Ermüdung, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche sind Beispiele für mögliche psychischen Schädigungen. Durch das unbewusste Anpassen des Auges an unterschiedliche Beleuchtungssituationen im Raum kommt es nachgewiesener Weise zu solchen Problemen.

Auch das unterschiedliche Alter der Mitarbeiter muss beachtet werden. Mit zunehmenden Alter wir der Lichtbedarf höher. Das Kontrastsehen lässt auf natürliche Weise nach. So benötigt ein 60-jähriger Mitarbeiter etwa die doppelte Lichtstärke wie ein 20-jähriger. Diese Tatsache untermauert die Forderung der ArbStättV nach individuell anpassbaren Lichtverhältnissen am Arbeitsplatz. In einem Großraumbüro kann diese Individualisierung nur durch einzelne Tischleuchten am Arbeitsplatz und den Einsatz von einzel schaltbaren Stehleuchten realisiert werden. Dies natürlich auch in Einzelbüros.

Die Folgerung aus der Studie ergab die Empfehlung einen Raum nicht direkt, sondern mit einer indirekten oder zumindest ein direkt/indirekten Beleuchtung auszustatten. Das beste Ergebnis erziele man aber mit der 2-Komponenenten Beleuchtung aus Stehleuchte und Schreibtischleuchte.

 Anwendungsskizze einer 2K Beleuchtung mit Stehleuchten und Tischleuchten

 


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